Nutzungsbedingungen für die Prüfdienstleistung

Geltungsbereich und vertragliche Grundlagen der Oberflächenprüfung nach DIN EN ISO 2808.

1. Gegenstand der Dienstleistung

Die w.h.a.t.s.c.r.a.t.c.h. erbringt für industrielle Auftraggeber Prüfungen der Schichtdicke und Oberflächenintegrität an beschichteten Bauteilen. Grundlage ist die Norm DIN EN ISO 2808 in der jeweils gültigen Fassung. Die Prüfung erfolgt ausschließlich an den vom Auftraggeber bereitgestellten Mustern oder Serienteilen. Eine weitergehende Beratung zur Beschichtungsoptimierung ist nicht Bestandteil des Prüfauftrags, sofern nicht gesondert vereinbart.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übergebenen Prüfobjekte frei von Gefahrstoffen sind und den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit entsprechen. Er benennt die relevanten Prüfbereiche und Sollwerte der Schichtdicke. Bei fehlender Angabe wird nach den Standardtoleranzen der DIN EN ISO 2808 verfahren. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Probenahme und Dokumentation der Chargenhistorie.

3. Haftung und Gewährleistung

Die Prüfergebnisse spiegeln den Zustand der übergebenen Objekte zum Zeitpunkt der Messung wider. Eine Haftung für Folgeschäden, die aus der Verwendung der Prüfergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Die Gewährleistung für die Richtigkeit der Messung beschränkt sich auf die Einhaltung der normativen Verfahren. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung des Prüfberichts schriftlich geltend zu machen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt, das dem Auftraggeber vor Auftragserteilung ausgehändigt wird. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle vom Auftraggeber übermittelten Daten und Prüfobjekte unterliegen der Vertraulichkeit. Die w.h.a.t.s.c.r.a.t.c.h. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers oder bei gesetzlicher Verpflichtung. Prüfberichte werden für die Dauer von drei Jahren archiviert und danach gelöscht.

6. Änderungen und Kündigung

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits erteilte Prüfaufträge bleiben von der Kündigung unberührt und werden nach den bisherigen Bedingungen abgewickelt. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine fristlose Kündigung zulässig.

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